Kanton Zug
Die Zuger und Zugerinnen haben ein Recht auf Katastrophen-Information der Bevölkerung in den Schutzräumen.
Die Vorgeschichte.
Ausgerechnet das einzig funktionierende Instrument der Krisenlagen-Kommunikation zur Bevölkerung in den Schutzräumen, nämlich das existierende bewährte IBBK-UKW-Notfallradio, hätte nach dem Willen des VBS-Chefs per Ende 2026 komplett und ersatzlos eliminiert werden sollen, VBS/BABS hätten «keine Lust» mehr, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Nur weil sich dagegen massivster Protest aus den Kantonen regte, versprach das VBS nach langem Zögern im Juni 2026, das existierende System “bis auf weiteres” weiter zu betreiben.
Die einzige Zuger-IBBK-Anlage wurde durch das VBS im Jahre 2008 abgebrochen!
Der Kanton Zug wird seither durch die IBBK-Anlage des Nachbar-Kantons Schwyz versorgt. Ob und wie das wirklich funktioniert, ist bis heute nie nachgewiesen (=getestet) worden!
Eine ausführliche Beschreibung des nationalen IBBK-UKW-Notfallradios finden Sie hier.
Die Notfallradio-Motion im Zuger Kantonsrat.
Auch im Zuger Kantonsparlament wurde die Beibehaltung der Notfallradio-Versorgung der Bevölkerung motioniert. Dies bereits anfang 2025.
Der Zuger Regierungsrat liess sich geschlagene anderthalb Jahre Zeit, um zu diesem dringlichen und wichtigen Anliegen der Bevölkerung Stellung zu nehmen! Ganz geschweige, Abklärungen zu veranlassen!
Der Schutz der Bevölkerung ist der Zuger Regierung offensichtlich nicht so wichtig (trotz klarem gesetzlichem Auftrag im kantonalen Bevölkerungsschutz-Gesetz). Die Verschlechterung der Sicherheits-Lage in Europa ist im Regierungsrat noch nicht angekommen.
Besprechung im VBS/BABS
Am 5. August 2026 fand eine informative Aussprache im BABS/VBS mit unserer IG in Bern statt, um noch offene Punkt zu klären.
Die Verhandlung in der Kantonsratssitzung vom 24. September 2026
Im Bericht und Antrag glaubt unsere Sicherheitsdirektion dem VBS naiv und fahrlässig, der ganze Kanton “sei genügend versorgt”. Obwohl Interessierte wissen, dass das nicht stimmt.
Zur Illustration der nicht versorgten Gebiete wurde die nachstehende Plan-Skizze verteilt. Diese ist approximativ, basiert aber auf einer in Auftrag gegebenen professionellen Computersimulation.
In der Debatte äusserten sich zahlreiche Votanten/Votantinnen zu diesem Geschäft. Das Wortprotokoll werden wir hier wiedergeben, sobald es erhältlich ist.
Die Zuger Regierungsrätin Laura Dittli äusserte Zweifel an dieser Karte, ohne allerdings den Gegenbeweis antreten zu können oder zu wollen.
Plan-Skizze: vom IBBK-Sender Rigi-Kulm nicht versorgte Gebiete.
Die Votanten/Votantinnen bestanden mehrheitlich darauf, die Versorgung der Bevölkerung durch das IBBK-Notfallradio mittels einer Mess-Kampagne nachzuweisen. Nur so kann die Zuger Bevölkerung sicher sein, dass im Ernstfall diese Einrichtung ihren Zweck erfüllen wird (das VBS/BABS hat im Kanton Zug gemäss unserer Abklärung im VBS NIE solche Messungen durchgeführt).
Mit dieser Auflage stimmte eine grosse Mehrheit für die Teil-Erheblicherklärung der Motion.
Die Sicherheitsdirektion hat nun die Wahl, diese Messkampagne proaktiv an die Hand zu nehmen, oder darauf zu warten, bis der Kantonsrat dies mit einem zusätzlichen Vorstoss beantragen wird.
Der Rundfunk-UKW-Betrieb in der Schweiz wird wieder aufgenommen.
Der Beschluss der eidg. Bundesversammlung von Ende 2025 wird nun umgesetzt, und die Rundfunk-Anbieter können ihre Anlagen wieder in Betrieb nehmen:
Damit ist sichergestellt, dass nicht nur die Notantennen, sondern auch die Hauptantennen der IBBK-Sender betriebsbereit gehalten werden.
Auch der Sender Rigi-Kulm wird bald wieder eingeschaltet werden.
Forderungen der Zuger Bevölkerung an die Behörden
- Professionelle Mess-Kampagne im ganzen Kantonsgebiet, Feststellung der Empfangbarkeit des IBBK-Notfallradio-Senders Rigi-Kulm. KEINE Gefälligkeits-Messung à la VBS/Homburger!
- daraus folgend Eruierung des Handlungsbedarfs, um die Notfallradio-Versorgung für den grössten Teil der Bevölkerung im Kanton Zug sicherzustellen.
- Auslege-Ordnung der Handlungsoptionen, verbunden mit dem jeweiligen Preisschild. Vorlage an den Kantonsrat.
- stark verbesserte PR im Bereich des Bevölkerungsschutzes, Werbung für den Erwerb von UKW-Kurbelradios in den Schutzräumen.
- vorgängige Bekanntgabe der sowieso regelmässig stattfindenden Test-Sendungen des Notfallradio-Senders Rigi zwecks individueller Funktionskontrolle der Empfänger: Jede/r Besitzer/in eines Batterie- oder Kurbelradios kann im eigenen Schutzraum den Empfang selber überprüfen!
- Proaktiv kann erwartet werden, dass ein zusätzlicher Alarmierungs-Vektor über das DAB+-Radio eingeführt wird (ASA-System, wie in Deutschland bereits eingeführt). Damit wird allerdings das IBBK-UKW-Notfallradio nicht ersetzt, da die Leistung der DAB+-Sender zu schwach ist.
(Wahrscheinlich ist dazu ein weiterer Vorstoss nötig).
weiteres Vorgehen
Die Teilerheblich-Erklärung im Zuger Kantonsrat bedeutet, dass die damit verbundene Auflage einer Messkampagne umgesetzt werden soll.
Geschieht diese Umsetzung nicht zeitnah, muss ein zweiter Vorstoss im Kantonsrat und/oder im GGR eingereicht werden.
Die Sicherheitsdirektion wäre gut beraten, diese Messkampagne rasch durchzuführen, bevor die SRG den UKW-Regel-Betrieb aufnimmt, weil dann Testsendungen wohl nur nach Mitternacht stattfinden können.
(die Sicherheitsdirektion hätte anderthalb Jahre Zeit gehabt, solche Messungen in aller Ruhe durchführen zu lassen – wieso sie dieses “window of opportunity” nicht nutzte, ist nicht verständlich).
