Handlungs-Optionen

I. IBBK-Notfallradio beibehalten und weiter betreiben

Verlängerung, Weiterführung der bisherigen IBBK-Infrastruktur und des bisherigen IBBK-Betriebskonzepts. Beibehalt der gesetzlichen Grundlage im BZG.
Die vom BABS/VBS genannten 19 Mio Franken jährlich für Betrieb und Unterhalt lohnen sich auf jeden Fall, um im Krisenfall zahlreiche Menschenleben zu retten!
Für jährlich bloss 2 Franken pro Kopf!

Dies ist die von «IG Pro Notfallradio» favorisierte Lösung. Wirkungsverstärkend können die bestehenden IBBK-Standorte ergänzt werden durch weitere fixe oder mobile UKW-FM-Sender, leistungsschwächer, da näher bei der Bevölkerung. 
Einer künftigen Umrüstung der IBBK-UKW-Sender auf DAB+ oder eine noch modernere Technologie bleibt so der Weg offen.

Eine Kurzbeschreibung des derzeit existierenden und bewährten IBBK-Radio finden Sie hier.

kantone der schweiz

II. Übernahme durch die Kantone

Erhalt/Erweiterung der bisherigen baulichen und technischen IBBK-Infrastruktur (UKW und/oder DAB+), Übernahme durch Kanton, Betrieb aus Ressourcen des Kantons, bspw Zivilschutz/Zivildienst/Verein mit Leistungsvereinbarung.

Achtung: mit der bevorstehenden BZG-Revision entledigt sich der Bund dieser seiner bisherigen Aufgabe, behält die dazu vorgesehenen Steuergelder aber für sich. 
Die Kantone dürfen sich das nicht bieten lassen und müssen darauf bestehen, dass der Bund diese Ausgaben weiterhin finanziert, auch wenn sie neu von den Kantonen wahrgenommen werden!

Wachsame Kantone machen in ihrem Voranschlag 2026 vorsorglich eine Rückstellung, um die während dem Jahr 2026 notwendigen Massnahmen zu finanzieren, die die lückenlose Fortsetzung der Notfallradio-Information der Bevölkerung in den Schutzräumen und bis ins zweite UG nahtlos über die Jahreswende 2026/27 sicherstellen.
Konzession und Sende-Frequenzen können dank dem Ständerats-Beschluss zur Motion 25.3950 vom 9.12.2025 ab sofort bei Comcom/Bakom beantragt werden.

III. Aussenantenne für Schutzräume

Ermöglichen des Radio-Empfangs in den Schutzräumen (Einbau einer Aussenantenne für DAB+ und/oder UKW-Empfang. Bei grossen Schutzräumen mit Repeater. Damit könnten UKW/DAB+-Rundfunk-Sender sicher und redundant empfangen werden. Das neue, standardisierte Warn-/Alarmierungs-System ASA (Automatic Safety Alert) wäre vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig.

Als Symbolbild ist rechts eine “Discone”-Aussen-Antenne abgebildet, die den Frequenzbereich 25 bis 1’200 MHz überstreicht. Höhe ca 1m. Das Antennenkabel wird als Flachbandkabel über die Schutzraum-Türe gelegt oder als Koaxkabel mit Kernbohrung zugeführt.

Finanzierung durch den Bund nach dem Verursacher-Prinzip.

IV. Cell Broadcast (maximal 1 - 4 Stunden) SMS über Mobilfunknetz

Cell Broadcast - die vom BABS favorisierte Pseudo-Lösung: Aussenden von unidirektionalen Warnmeldungen über das Mobilfunknetz an alle in Betrieb befindlichen "Handys". -> Funktioniert nur ausserhalb der (abgeschirmten) Schutzräume und damit NUR für die Alarmierung zusammen mit dem Sirenen-Alarm brauchbar/sinnvoll. Aussenantennen könnten so konstruiert werden, dass auch die Cell Broadcast-Signale im Schutzraum empfangen werden könnten, aber: -> die Stromversorgung des Mobilfunknetzes ist bei Stromausfall/Blackout höchstens für eine bis max. vier Stunden gewährleistet. Nachher Total-Ausfall.

Bericht von Cash über die «Einigung» der Anbieter mit dem Bundesrat, die Betriebsbereitschaft bei Sromnetz-Ausfall von derzeit 1 Stunde auf 4 Stunden zu erhöhen.
Umgesetzt ist das aber noch lange nicht (Ziel 2030). Katastrophen können leider auch länger als 1 bis 4 Stunden dauern……..(im VBS/Swisscom-Film kommt die Entwarnung nach 6 Stunden! – Katastrophen sind nicht vorhersagbar)
Stellungnahmen Swisscom, Asut, Sunrise. Die Mobilfunkanbieter ersetzen die Akkus in fünf Jahren aus Kostengründen sowieso durch LiFePo weshalb es lächerlich ist, von einer «Einigung» zu sprechen – besser wäre «Niederlage von BR A. Rösti».
Im weiteren sind die Mobilfunk-Sender nicht geschützt (physisch, ABC und EMP) und können auch leicht sabotiert werden.

Vorteil von Cell Broadcast ist sicher, dass der Bund keine Investitionen tätigen muss und keine Betriebskosten anfallen. Erst die Benützung im Ereignis- oder Übungsfall kostet den Bund Geld.

V. Gemeindlich organisiert

Selbsthilfe der Bürgerschaft bei Unfähigkeit des Staates zur Leistungserbringung. Bspw Gemeinde/Stadt, mit Teilen des Zivilschutzes (Zivilschützer, Zivildienstler, Feuerwehr, Polizei, Freiwilligen etc), allenfalls Leistungsvereinbarungen mit Quartiervereinen, Funk-Hobby-Vereinen, Pfadfindern oder anderen Trägern.

Da die Sender in der Nähe der Bevölkerung betrieben werden, genügt eine Senderleistung, die wesentlich kleiner ist als diejenige der IBBK-Anlagen. Netzstrom-unabhängig gespiesen durch Aggregate oder Solar/Wind-Akkus. Autonom funktionsfähig, auch bei Ausfall staatlicher Katastrophenbewältigungs-Organe.
Vorteil: auch bei grossen (Sport-) Anlässen und Festen einsetzbar.

Beispiel: Ein kommunales Notfallradio betreibt die Stadt Bayreuth/D, 75’000 Einwohner, 66 km2 . Ein Medienbericht dazu hier. Ein weiterer Bericht des “Merkur” ist hier.

Konzession und Sende-Frequenzen können dank dem Ständerats-Beschluss zur Motion 25.3950 vom 9.12.2025 ab sofort bei Comcom/Bakom beantragt werden. Finanzierung durch den Bund nach dem Verursacher-Prinzip (Investition und Betrieb)

In einem Minibus/Van eingebautes Radio-Studio mit UKW-Sender. Ausfahrbare Sende-Antenne.

Notfallradio-Sender der Stadt Bayreuth D sendet direkt aus dem Stadthaus zur Information der Bevölkerung in Katastrophenlagen.

0. Bevölkerung im Stich lassen

wir publizieren hier Behörden und Organisationen, welche den abgebildeten Verrat an der Bevölkerung befürworten und die Bevölkerung im Stich lassen wollen. Unglaublich! Die Liste wird regelmässig aktualisiert. Graphik zur Vergrösserung anclicken.
  • Bundesrat
  • VBS/BABS
  • Regierungsrat Kanton Nidwalden
  • Regierungsrat Kanton Wallis
  • KKJPD (Karin Kayser-Frutschi)

Die laufende BZG-Revision will genau das! Unglaublich!
Jedermann kann sich gegen diesen Schwachsinn mit einer Eingabe in der laufenden Vernehmlassung 2025/60 zu Wort melden!
Protestiert auch bei Euren Volksvertretern!

Erreichbarkeit der einzelnen Ausgabekanäle in der Schweiz

erreichbarkeit der bevoelkerung in der schweiz vbs 2023 rot

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