Referendum gegen die Zerstörung des Notfallradios
Referendum gegen die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
Wir müssen damit rechnen, dass National- und Ständerat die Abschaffung des Notfallradios und damit die Zerstörung des einzigen Informationskanals zur in Schutzräumen Schutz suchenden Bevölkerung beschliessen werden.
Für diesen Fall müssen wir uns bereits jetzt vorbereiten!
Den absurden, die Bevölkerung gefährdenden Vorschlag des VBS/BABS sehen Sie hier.
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Die Bestimmungen über das Notfallradio sind im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG 520.1 verankert. Das VBS beantragt in seiner Vernehmlassung, diese Bestimmungen ohne gleichwertigen Ersatz zu streichen. Das “Cell Broadcast” ist kein Ersatz des Notfallradios, da es in den Schutzräumen nicht empfangen werden kann und von Mobilfunkanbietern abhängt, die nicht dem VBS unterstehen. Im übrigen funktioniert das Mobilfunknetz bei einem Blackout bestenfalls nur ganz wenige Stunden. Cell Broadcast ist daher zwar für die Alarmierung geeignet, aber auf gar keinen Fall für die Information in einer mehrere Tage anhaltenden Katastrophenlage.
Zentrales Dokument ist die “synoptische Tabelle“ wo sich der “Bund” mit wenigen Worten einer wichtigen Staats-Aufgabe entledigt.
Jedermann kann am Vernehmlassungsverfahren teilnehmen und eine Eingabe verfassen und bis spätestens 2.2.2026 einsenden.
In Täuschungsabsicht spricht das VBS von einer “Vernehmlassung zur Multikanalstrategie”. In Wahrheit handelt es sich aber um eine “Vernehmlassung zu einer BZG-Revision” mit dem Hauptzweck das Notfallradio abzuschaffen. Das ist unlauter!
Viele Politiker werden leider auf diese Manipulation hereinfallen.
Beratung in der Sicherheitspolitischen Kommission
(Frühling 2026)
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist erstellt das BABS eine Auswertung und gibt diese an die sicherheitspolitischen Kommissionen des National– und Ständerats weiter. Eine dieser Kommissionen macht dann die Detailberatung. Die sicherheitspolitischen Kommissionen sind traditionell “VBS-hörig” und werden die Abschaffung des Notfallradios gutheissen, ohne auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.
National- und Ständerat
(Herbst/Winter 2026)
National- und Ständerat bestätigen in der Regel den Beschluss der vorberatenden Kommission. Der Bundesbeschluss wird im Bundesamtsblatt publiziert. Vom Publikationsdatum an läuft die dreimonatige Referendumsfrist.
Referendum
(Winter 2026/2027)
Nun müssen 50’000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt und von den Einwohnerämtern der Gemeinden beglaubigt werden. Bei Erfolg kommt es zur Volksabstimmung. Das Volk entscheidet dann, ob es das Notfallradio abschaffen oder behalten will.
Mehrere Organisationen können parallel das Referendum ergreifen, die Bundeskanzlei zählt die eingereichten Unterschriften zusammen.
Kommentar
Nur das Volksmehr wird diesen katastrophalen Fehlentscheid des VBS korrigieren können.
Ein Referendum ist anspruchsvoll, es sind viele Helfer/Unterschriftensammler gesucht. Für die Kampagne sind auch Spendengelder unerlässlich.
Resultat
Käme das Referendum nicht zustande oder würde das Volk die Abschaffung des einzigen im Schutzraum funktionierenden Informations-Kanals gutheissen, würde das revidierte BZG per 1.1.2029 in Kraft treten.
Der Bundesrat wird das Notfallradio aber bereits per 1.1.2027 ausser Betrieb nehmen – er foutiert sich somit um den Volkswillen.
F.A.Q.
dieser Abschnitt wird noch aufgebaut. Bitte um ein paar Tage Geduld.
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