um was geht es ?
VBS/BABS und der Bundesrat zerstören die Katastrophen-Information der Bevölkerung in den Schutzräumen! Grotesk!
Der Bund hat eine BZG-Revision in die Vernehmlassung geschickt, welche der Bevölkerung im Katastrophen-Fall grossen Schaden zufügen würde.
Ausgerechnet das wichtigste Standbein der Kommunikation zur Bevölkerung in den Schutzräumen, nämlich das existierende bewährte IBBK-UKW-Notfallradio, soll komplett eliminiert werden.
Wahnsinn: die komplette Infrastruktur und Ausrüstung sollen für über 120 Mio Franken «zurückgebaut» werden, unwiederbringlich!
Mehr noch: die bisherige Bundesaufgabe soll nun an die Kantone «abgeschoben» werden, VBS/BABS haben «keine Lust» mehr.
Eine ausführliche Beschreibung des heutigen IBBK-UKW-Notfallradios finden Sie hier (anclicken).
Schutzraum-Konzept
Das Schweizerische teure Schutzraum-Konzept besteht unteilbar (integral) aus Schutzraum-PflichtUNDInformation der sich darin stunden- oder tagelang aufhaltenden Bevölkerung.
Das hat bereits der «Prüfbericht IBBK-Radio der Internen Revision VBS, 2021» im Kapitel 8 (Fazit) so festgehalten. Wieso foutiert sich das VBS/BABS um diese klare Anweisung aus dem VBS selber?
Ohne Information laufen die Leute Amok oder verhungern, weil sie die “Entwarnung” nie erhalten. Das versteht doch jeder, oder?
Das gesamte, teure, bewährte und gute Schutzraum-Konzept würde durch den blödsinnigen VBS-Vorschlag hinfällig, folglich wäre die Schutzraum-Pflicht konsequenterweise auch gleich aufzuheben.
Anforderungs-Katalog "Informations-System" (requirements definition)
die Behörden für die Katastrophen-Bewältigung stellen sicher:
- Radio-Rundfunk als technisch einfaches und robustes System
- empfangbar im Schutzraum entweder durch sehr hohe Leistung des Senders (=IBBK) oder über Aussenantenne/Repeater.
- durchhaltefähig über Wochen
- erreicht >85% der Bevölkerung
- gesprochene Meldungen (in den gebräuchlichen Sprachen), Erkennung des Sprechers/Sprecherin schafft Vertrauen
- System vollständig in staatlicher Hand, durch Miliz-Personal bedient
- autark, hohes Mass an Unabhängigkeit von anderen Systemen
- technisch geringe Komplexität
- sehr hohe Verfügbarkeit, redundant
- hohe Resilienz gegen Manipulation/Sabotage/Cyberangriffe
- geschützte Infrastrukturen (physisch, ABC und EMP)
- kostengünstig
Bürger und Bürgerinnen halten bereit:
- geeignetes UKW/DAB+-Empfangsgerät mit Kurbel-Dynamo oder Batterien/Akku jederzeit und über längere Zeitdauer betriebsbereit.
Am besten in einer Metall-Box gelagert (=EMP-Schutz).
Das seit Jahren existierende, laufend modernisierte, gewartete und durch Miliz-Formationen der Armee beübte “IBBK”-UKW-System erfüllt alle diese Anforderungen.
Gesetzliche Verpflichtung von Kanton und Bund
Bund und Kantone sind zur Information in Notfällen verpflichtet, siehe aktuelles Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG, 520.1 Stand 2019
Bund:
- BZG 520.1 Art. 9 Abs. 4. “Der Bund betreibt ein Notfallradio“
- BZG 520.1 Art. 9 Abs. 1 Bst c. “Das BABS ist zuständig für die Systeme: zur Information der Bevölkerung bei drohenden Gefahren und im Ereignisfall.”
- BZG 520.1 Art. 24 Abs. 1. “Der Bund trägt die Kosten für das Alarmierungssystem, die Systeme für die Information im Ereignisfall und das Notfallradio.”
- BZG 520.1 Art. 22 Abs. 3. “Es (das BABS) stellt die Ausbildung für den Betrieb von Komponenten der Kommunikationssysteme im Bevölkerungsschutz sowie der Systeme zur Warnung der Behörden und zur Alarmierung und Information der Bevölkerung sicher.”
Kantone
- BZG 520.1 Art. 16 Abs. 2: “Sie (die Kantone) stellen in Zusammenarbeit mit dem Bund die Information der Bevölkerung im Ereignisfall sicher”.
Naturgesetze der Physik setzen Grenzen
Wie kann die Bevölkerung im Schutzraum und im Keller informiert werden ?
Der Schutzraum ist massiv mit Armierungs-Eisen umbaut, das auch als sehr starke Abschirmung gegen Radio-Wellen aller Art wirkt.
Dadurch ist der Empfang jeglicher Radiowellen radio-elektrischer Signale im Schutzraum nur über sehr starke Notfall-Sendeanlagen (IBBK *) oder spezielle techn. Zusatzeinrichtungen möglich. Auch Handys oder WLAN – welche ebenfalls auf Radiowellen basieren – funktionieren nicht. Ihre Signale sind viel zu schwach.
Genau daher wurde das bisherige Notfallradio aufgebaut. Nun will es der Bundesrat/VBS weg haben. Unglaublich!
Auch der Prüfbericht 2021 der Internen Revision VBS hält völlig korrekt fest (Zitat unter 7.3): «Im Gegensatz zu UKW, sind aus physikalischen Gründen viele der gängigen Übermittlungsfrequenzen (z.B. DAB+ oder IP-Broadcast) nicht in der Lage, Informationen in private Schutzräume, öffentliche Schutzanlagen und in Keller bis ins 2. Untergeschoss zu übertragen.»
*IBBK = Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen
Notfall-Information nur noch bis Ende 2026 gewährleistet.
Gebaut, laufend modernisiert, gewartet, regelmässig beübt und kostengünstig: Das seit Jahren in Betrieb stehende Notfallradio “IBBK” informiert im Notfall die Leute in ihren Schutzräumen!
Das System ist seit Jahren vorhanden, laufend modernisiert, eingeübt, gut unterhalten. Der Betrieb wird durch Miliz-Militär-Formationen sichergestellt, mit sofortiger Betriebsbereitschaft durch Fachpersonal bis zum Eintreffen der Miliz-Bedienmannschaft.
Kurz-Bericht des Schweizer Fernsehens vom 29.12.2024 hier anclicken.
Weisungen des VBS an die Adresse des BABS
Publiziert sind zwei kürzliche Prüfberichte der Internen Revision VBS, sowie die Abmahnung an die BABS-Direktorin:
- Prüfbericht “IBBK-Radio” 2021-02
- Prüfbericht “Alarmierung der Bevölkerung im Krisenfall” 2023-02
- Schreiben 2023 von Bundesrätin Viola Amherd an Frau Michaela Schärer, Direktorin BABS, die Weisungen umzusetzen
Die BABS-Direktorin zog es vor, sich um die verbindlichen Handlungsempfehlungen der Chefin VBS weitgehend zu foutieren. Wohl mit diesem Erfahrungs-Hintergrund sah sich BR Amherd veranlasst, das BABS mit oben verlinktem extra Schreiben abzumahnen.
Wie heute klar ist, zog es das BABS vor, eine eigene, vom VBS abweichende Strategie zu erfinden, welche gerade in Bezug auf die Funktionalität des IBBK-Radios nicht nachvollziehbare technische Ignoranz beweist.
Dem VBS kann vorgeworfen werden, die Umsetzung nicht überwacht zu haben. Nur so ist der Fehlentscheid des Bundesrats zu erklären.
Bundesrat/VBS hat entschieden, IBBK Ende 2026 zu schreddern. Spinnen die da oben?
Bundesrat hat entschieden, diesen einzig funktionierenden Informationskanal zu den Schutzraum-Insassen per Ende 2026 ersatzlos aufzuheben und mit über 120 Mio CHF Aufwand unwiederbringlich zu zurückzubauen, resp. zu zerstören.
Ein taugliches äquivalentes Nachfolge-System steht nicht in Aussicht! Kommt es ab 2027 zu Schutzraum-Bezügen, würden die sich im Schutzraum aufhaltenden Personen un-informiert im Stich gelassen! Sie drehen psychisch völlig durch, oder verhungern weil sie die Entwarnung nie erreicht!
Der ehemalige Kommandant der Armeestabsgruppe 500, Abteilung Presse und Funkspruch, Oberst aD Dr. Ueli Bollmann, Zug, äussert sich dazu in einem Leserbrief in der Zugerzeitung.
Dr. Ueli Bollmann ist Mit-Autor des Buches «Die Stimme, die durch Beton geht»
Zukunfts-Vorschläge des VBS/BABS sind untauglich.
Das VBS/BABS hat soeben ein Vernehmlassungs-Verfahren “Multikanalstrategie” gestartet, in welcher mögliche Alternativen dargestellt werden, welche bis 2035 eventuell umgesetzt werden könnten. Unter den Alternativen befindet sich keine einzige, welche die volle Funktionalität des abgeschalteten IBBK übernehmen und das IBBK ersetzen kann.
Per 1.1.2027 wird die Bevölkerung somit von den Behörden bei Schutzraum-Aufenthalten sich selber überlassen.
- Cell Broadcast und Mobilfunk sind im Schutzraum technisch nicht empfangbar (viel zu schwache Signale)
- die Mobilfunk-Infrastruktur fällt bei Stromausfällen allerspätestens nach nur 1 bis 4 Stunden komplett aus!
- über die Mobilfunk-Betreiber hat der Bund keine Kontrolle, sie sind zu Teilen nicht in seinem Besitz.
- Mobilfunk fällt bei Erdbeben sofort aus, da die Richtfunk-Zubringer-Antennen und Masten verdreht werden (“misaligned”). Zudem werden Zuleitungen zerrissen (Glasfaser).
- die Mobilfunk-Infrastruktur ist (im Gegensatz zu IBBK) weder physisch noch ABC-mässig gegen Fremdeinwirkungen geschützt.
- die Mobilfunknetze werden im Krisen- und Katastrophenfall rasch vollständig überlastet und fallen entweder ganz aus oder leiten SMS/CellBroadcast-Meldungen nur mit grosser Verzögerung weiter. Eine Auslegung der Anlagen auf diese Extrem-Situation wäre unbezahlbar teuer.
- das Internet fällt bei einem Blackout oder Erdbeben aus, und damit auch sämtliche cloudbasierte Dienste und Anwendungen.
- zahlreiche ältere/vulnerable Personen haben kein Handy oder haben es nicht permanent eingeschaltet.
Das VBS/BABS behauptet wider besseren Wissens, Cell Broadcast sei äquivalent zum heutigen UKW-Notfallradio. Das ist grob unseriöse Amtsführung.
IG Pro Notfallradio
Gegen diesen Irrsinn müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen!
Besorgte Bürger haben sich zu diesem Zweck zu einer Interessengemeinschaft IG Pro Notfallradio zusammengefunden. Die Gründung eines Vereins ist nicht beabsichtigt.
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Der Bundesrat / VBS werden bei der kommenden BZG-Revision stur darauf beharren, den Notfallradio-Artikel zu streichen.
In diesem Fall muss das Referendum dagegen ergriffen werden.
Das VBS ist für das Schweizer Volk da und nicht umgekehrt!
