Medienmitteilung zum heutigen Bundesrats-Beschluss, IBBK-Notfallradio NICHT abzuschalten
Mitteilung des Bundesrates vom 10. Juni 2026
Darin: (Zitat)
«Zugleich hat der Bundesrat entschieden, die Aufhebung des Notfallradios IBBK vorerst zurückzustellen.»
werte Medienschaffende
die IG Pro Notfallradio kommentiert diesen weisen Entscheid wie folgt:
Wir freuen uns über diesen Teil-Erfolg!
Die IG Pro Notfallradio begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das bewährte Notfallradio des Bundes (IBBK=Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen) auch über Ende 2026 hinaus weiter zu betreiben.
Damit folgt der Bundesrat dem Antrag der IG Pro Notfallradio sowie zahlreicher weiterer Organisationen und vieler Kantone.
Mit diesem Bundesbeschluss werden die in einwandfreiem Zustand befindlichen rund dreissig über die ganze Schweiz verteilten leistungsstarken IBBK-Sendeanlagen die Bevölkerung auch in Zukunft mit Informationen über die Lage und mit Verhaltens-Anweisungen versorgen können. Im Gegensatz zu allen anderen Kommunikations-Kanälen ist nur dieses System in der Lage, die Bevölkerung auch in ihren Schutzräumen zu erreichen. Am 20. Mai 2026 hat im übrigen eine erfolgreiche Test-Aussendung mit dem Sender “Rigi” stattgefunden, was die Einsatzbereitschaft des Systems unter Beweis stellt.
Im Kanton Zug besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf.
Der Zuger Regierungsrat wurde bereits am 28. Feb. 2025 mit der überparteilichen Kantonsrats-Motion 3889 auf diesen Missstand aufmerksam gemacht, konnte sich aber auch nach über einem Jahr noch nicht zu einem Bericht an den Kantonsrat motivieren. Der Zuger Regierungsrat hat bei der Stawiko sogar eine Fristerstreckung bis Ende 2026 beantragt. Der Zuger Regierungsrat will den Rechtsanspruch der Bevölkerung offensichtlich bis nach den Zuger Wahlen verschleppen.
Anders als in der übrigen Schweiz ist die damals fast neuwertige IBBK-Notfallradio-Sende-Anlage in Baar-Hinterzimbel bereits 2008 grundlos abgerissen worden, 2007 sogar vom Zuger Regierungsrat bewilligt. Seit diesem völlig unverständlichen Schritt fehlt im Kanton Zug weitgehend die Notfallradio-Versorgung. Der Sender “Rigi” ist zu weit entfernt, sein Signal vermag die Zuger Bevölkerung in ihren Schutzräumen nicht im ganzen Kantonsgebiet zu erreichen.
Die IG Notfallradio Zug fordert vom VBS und von den Zuger Behörden, die verantwortungslos abgebrochene IBBK-Anlage Baar-Hinterzimbel wieder aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Rechtlich dazu verpflichtet ist der Bund (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG Art 9 Abs 4 „Der Bund betreibt ein Notfallradio“ ), er kommt somit für die Kosten und den Betrieb auf.
Die IG Pro Notfallradio Zug überlegt sich derzeit, einen Verein zu gründen, um den Anspruch der Zuger Bevölkerung auf ein gutes Notfallradio mit einer Volksinitiative auch im Kanton Zug durchzusetzen. Aufgrund des Wahljahres ist davon auszugehen, dass die meisten politischen Parteien dieses Anliegen zugunsten der gesamten Zuger Bevölkerung unterstützen werden.
Willi Vollenweider, alt Kantonsrat ZG
Im weiteren verweisen wir auf unsere Website https://www.notfallradio.info.
